Arbeitnehmer müssen die BahnCard, die sie vom Chef erhalten, nicht versteuern, wenn dieser bei ihrem Einsatz für Dienstfahrten so viel spart, wie die Karte gekostet hat. Foto: Andrea Warnecke
Andrea Warnecke
Arbeitnehmer müssen die BahnCard, die sie vom Chef erhalten, nicht versteuern, wenn dieser bei ihrem Einsatz für Dienstfahrten so viel spart, wie die Karte gekostet hat. Foto: Andrea Warnecke
Andrea Warnecke
17. Oktober 2017
Arbeitnehmer müssen die BahnCard, die sie vom Chef erhalten, nicht versteuern, wenn dieser bei ihrem Einsatz für Dienstfahrten so viel spart, wie die Karte gekostet hat. Foto: Andrea Warnecke