Arbeitnehmer müssen die BahnCard, die sie vom Chef erhalten, nicht versteuern, wenn dieser bei ihrem Einsatz für Dienstfahrten so viel spart, wie die Karte gekostet hat. Foto: Andrea Warnecke Andrea Warnecke

Arbeitnehmer müssen die BahnCard, die sie vom Chef erhalten, nicht versteuern, wenn dieser bei ihrem Einsatz für Dienstfahrten so viel spart, wie die Karte gekostet hat. Foto: Andrea Warnecke

Andrea Warnecke

(dpa)