Der Bundesfinanzhof urteilte: Entschädigungen für auf dem Grundstück errichtete Stromleitungen bleiben steuerfrei. Foto: Frank Leonhardt Frank Leonhardt

Der Bundesfinanzhof urteilte: Entschädigungen für auf dem Grundstück errichtete Stromleitungen bleiben steuerfrei. Foto: Frank Leonhardt

Frank Leonhardt

(dpa)