Behandlungskosten für wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethoden lassen sich steuerlich absetzen, wenn Patienten eine amtsärztliche Bestätigung vorlegen können. Foto: Monika Skolimowska Monika Skolimowska

Behandlungskosten für wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethoden lassen sich steuerlich absetzen, wenn Patienten eine amtsärztliche Bestätigung vorlegen können. Foto: Monika Skolimowska

Monika Skolimowska

(dpa)