Behandlungskosten für wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethoden lassen sich steuerlich absetzen, wenn Patienten eine amtsärztliche Bestätigung vorlegen können. Foto: Monika Skolimowska
Monika Skolimowska
Behandlungskosten für wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethoden lassen sich steuerlich absetzen, wenn Patienten eine amtsärztliche Bestätigung vorlegen können. Foto: Monika Skolimowska
Monika Skolimowska
6. Februar 2019
Behandlungskosten für wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethoden lassen sich steuerlich absetzen, wenn Patienten eine amtsärztliche Bestätigung vorlegen können. Foto: Monika Skolimowska