Fallen nach dem Umzug ins Eigenheim noch Handwerkerarbeiten an, können diese in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Foto: Lino Mirgeler Lino Mirgeler

Fallen nach dem Umzug ins Eigenheim noch Handwerkerarbeiten an, können diese in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Foto: Lino Mirgeler

Lino Mirgeler

(dpa)