Fallen nach dem Umzug ins Eigenheim noch Handwerkerarbeiten an, können diese in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Foto: Lino Mirgeler
Lino Mirgeler
Fallen nach dem Umzug ins Eigenheim noch Handwerkerarbeiten an, können diese in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Foto: Lino Mirgeler
Lino Mirgeler
17. Oktober 2018
Fallen nach dem Umzug ins Eigenheim noch Handwerkerarbeiten an, können diese in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Foto: Lino Mirgeler