Bei Fehlern im Steuerbescheid können Betroffene Einspruch einlegen – viele Verfahren gehen zugunsten der Steuerzahler aus. Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn Franziska Gabbert

Bei Fehlern im Steuerbescheid können Betroffene Einspruch einlegen – viele Verfahren gehen zugunsten der Steuerzahler aus. Foto: Franziska Gabbert/dpa-tmn

Franziska Gabbert

(dpa)