Riestersparer können sich Kleinbeträge als einmalige Abfindung auszahlen lassen. Hier gilt ein ermäßigter Steuersatz. Foto: Karl-Josef Hildenbrand
Karl-Josef Hildenbrand
Riestersparer können sich Kleinbeträge als einmalige Abfindung auszahlen lassen. Hier gilt ein ermäßigter Steuersatz. Foto: Karl-Josef Hildenbrand
Karl-Josef Hildenbrand
20. Juni 2018
Riestersparer können sich Kleinbeträge als einmalige Abfindung auszahlen lassen. Hier gilt ein ermäßigter Steuersatz. Foto: Karl-Josef Hildenbrand