Riestersparer können sich Kleinbeträge als einmalige Abfindung auszahlen lassen. Hier gilt ein ermäßigter Steuersatz. Foto: Karl-Josef Hildenbrand Karl-Josef Hildenbrand

Riestersparer können sich Kleinbeträge als einmalige Abfindung auszahlen lassen. Hier gilt ein ermäßigter Steuersatz. Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Karl-Josef Hildenbrand

(dpa)