Ehepaare können sich bei der Einkommensteuererklärung gemeinsam oder getrennt veranlagen lassen. Wer sich für die Einzelveranlagung entscheidet, kann unter Umständen trotzdem von den Vorsorgeaufwendungen des anderen profitieren. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn Andrea Warnecke

Ehepaare können sich bei der Einkommensteuererklärung gemeinsam oder getrennt veranlagen lassen. Wer sich für die Einzelveranlagung entscheidet, kann unter Umständen trotzdem von den Vorsorgeaufwendungen des anderen profitieren. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn

Andrea Warnecke

(dpa)