Ehepaare können sich bei der Einkommensteuererklärung gemeinsam oder getrennt veranlagen lassen. Wer sich für die Einzelveranlagung entscheidet, kann unter Umständen trotzdem von den Vorsorgeaufwendungen des anderen profitieren. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn
Andrea Warnecke
(dpa)