Auszubildene sind dazu verpflichtet ihrem Arbeitgeber ihre Steuer-ID, ihr Geburtsdatum und ihre Religionszugehörigkeit mitzuteilen. Foto: Oliver Berg
Oliver Berg
Auszubildene sind dazu verpflichtet ihrem Arbeitgeber ihre Steuer-ID, ihr Geburtsdatum und ihre Religionszugehörigkeit mitzuteilen. Foto: Oliver Berg
Oliver Berg
9. Dezember 2016
Auszubildene sind dazu verpflichtet ihrem Arbeitgeber ihre Steuer-ID, ihr Geburtsdatum und ihre Religionszugehörigkeit mitzuteilen. Foto: Oliver Berg