Auszubildene sind dazu verpflichtet ihrem Arbeitgeber ihre Steuer-ID, ihr Geburtsdatum und ihre Religionszugehörigkeit mitzuteilen. Foto: Oliver Berg Oliver Berg

Auszubildene sind dazu verpflichtet ihrem Arbeitgeber ihre Steuer-ID, ihr Geburtsdatum und ihre Religionszugehörigkeit mitzuteilen. Foto: Oliver Berg

Oliver Berg

(dpa)