Wer einen Firmenwagen privat fährt, muss die Nutzung mit dem Finanzamt abrechnen. Bei dem Nachweis durch ein Fahrtenbuch sollte die Dokumentation lückenlos sein. Foto: Jan Woitas Jan Woitas

Wer einen Firmenwagen privat fährt, muss die Nutzung mit dem Finanzamt abrechnen. Bei dem Nachweis durch ein Fahrtenbuch sollte die Dokumentation lückenlos sein. Foto: Jan Woitas

Jan Woitas

(dpa)