Die Steuerlast drücken: Aufwendungen für die Privatschule der Kinder können Eltern als Sonderausgaben geltend machen. Foto: Jens Schierenbeck
Jens Schierenbeck
Die Steuerlast drücken: Aufwendungen für die Privatschule der Kinder können Eltern als Sonderausgaben geltend machen. Foto: Jens Schierenbeck
Jens Schierenbeck
28. August 2019
Die Steuerlast drücken: Aufwendungen für die Privatschule der Kinder können Eltern als Sonderausgaben geltend machen. Foto: Jens Schierenbeck