Wer ein privat gekauftes Smartphone auch für den Job nutzt, kann die Kosten für das Gerät steuerlich geltend machen – zumindest zum Teil. Foto: Christin Klose Christin Klose

Wer ein privat gekauftes Smartphone auch für den Job nutzt, kann die Kosten für das Gerät steuerlich geltend machen – zumindest zum Teil. Foto: Christin Klose

Christin Klose

(dpa)