Ist eine private Hochschule als staatlich genehmigte oder nach Landesrecht erlaubte Ersatzschule anerkannt, können die Kosten von der Steuer abgesetzt werden. Foto: Friso Gentsch Friso Gentsch

Ist eine private Hochschule als staatlich genehmigte oder nach Landesrecht erlaubte Ersatzschule anerkannt, können die Kosten von der Steuer abgesetzt werden. Foto: Friso Gentsch

Friso Gentsch

(dpa)