Ist eine private Hochschule als staatlich genehmigte oder nach Landesrecht erlaubte Ersatzschule anerkannt, können die Kosten von der Steuer abgesetzt werden. Foto: Friso Gentsch
Friso Gentsch
Ist eine private Hochschule als staatlich genehmigte oder nach Landesrecht erlaubte Ersatzschule anerkannt, können die Kosten von der Steuer abgesetzt werden. Foto: Friso Gentsch
Friso Gentsch
13. Juni 2018
Ist eine private Hochschule als staatlich genehmigte oder nach Landesrecht erlaubte Ersatzschule anerkannt, können die Kosten von der Steuer abgesetzt werden. Foto: Friso Gentsch