Vermieter können Kosten zur Beseitigung von Schäden als Werbungskosten angeben. Foto: Hans-Jürgen Wiedl/dpa-Zentralbild/dpa Hans-Jürgen Wiedl

Vermieter können Kosten zur Beseitigung von Schäden als Werbungskosten angeben. Foto: Hans-Jürgen Wiedl/dpa-Zentralbild/dpa

Hans-Jürgen Wiedl

(dpa)