Muss ein Grab fachgerecht saniert werden, können die Kosten als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Foto: Holger Hollemann/dpa
Holger Hollemann
Muss ein Grab fachgerecht saniert werden, können die Kosten als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Foto: Holger Hollemann/dpa
Holger Hollemann
15. November 2017
Muss ein Grab fachgerecht saniert werden, können die Kosten als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Foto: Holger Hollemann/dpa