Muss ein Grab fachgerecht saniert werden, können die Kosten als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Foto: Holger Hollemann/dpa Holger Hollemann

Muss ein Grab fachgerecht saniert werden, können die Kosten als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Foto: Holger Hollemann/dpa

Holger Hollemann

(dpa)