Wer in einem Reisebüro arbeitet, erhält oft einen Reiserabatt. Laut einem Urteil dürfen Finanzämter auf diesen Preisvorteil jedoch keine Lohnsteuer erheben. Foto: Katharina Hölter/dpa Katharina Hölter

Wer in einem Reisebüro arbeitet, erhält oft einen Reiserabatt. Laut einem Urteil dürfen Finanzämter auf diesen Preisvorteil jedoch keine Lohnsteuer erheben. Foto: Katharina Hölter/dpa

Katharina Hölter

(dpa)