Wer in einem Reisebüro arbeitet, erhält oft einen Reiserabatt. Laut einem Urteil dürfen Finanzämter auf diesen Preisvorteil jedoch keine Lohnsteuer erheben. Foto: Katharina Hölter/dpa
Katharina Hölter
Wer in einem Reisebüro arbeitet, erhält oft einen Reiserabatt. Laut einem Urteil dürfen Finanzämter auf diesen Preisvorteil jedoch keine Lohnsteuer erheben. Foto: Katharina Hölter/dpa
Katharina Hölter
5. April 2017
Wer in einem Reisebüro arbeitet, erhält oft einen Reiserabatt. Laut einem Urteil dürfen Finanzämter auf diesen Preisvorteil jedoch keine Lohnsteuer erheben. Foto: Katharina Hölter/dpa