Fahrtkosten für Besuche eines Kindes können nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Foto: Armin Weigel/dpa Armin Weigel

Fahrtkosten für Besuche eines Kindes können nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Foto: Armin Weigel/dpa

Armin Weigel

(dpa)