Von Selbständigen oder Unternehmern gestellte Rechnungen müssen eine einmalige Rechnungsnummer erhalten. Jedoch ist es nicht erforderlich, dass diese fortlaufend sind. Foto: Marijan Murat/dpa
Marijan Murat
Von Selbständigen oder Unternehmern gestellte Rechnungen müssen eine einmalige Rechnungsnummer erhalten. Jedoch ist es nicht erforderlich, dass diese fortlaufend sind. Foto: Marijan Murat/dpa
Marijan Murat
16. Januar 2018
Von Selbständigen oder Unternehmern gestellte Rechnungen müssen eine einmalige Rechnungsnummer erhalten. Jedoch ist es nicht erforderlich, dass diese fortlaufend sind. Foto: Marijan Murat/dpa