Steuerzahler sollten die Kosten für die Heimunterbringung der Eltern als haushaltsnahe Dienstleistung angeben. Foto: Oliver Berg/dpa Oliver Berg

Steuerzahler sollten die Kosten für die Heimunterbringung der Eltern als haushaltsnahe Dienstleistung angeben. Foto: Oliver Berg/dpa

Oliver Berg

(dpa)