Dass eine Bahncard grundsätzlich auch für private Reisen genutzt werden kann, ist für die Frage nach der steuerlichen Absetzbarkeit unerheblich. Foto: Andrea Warnecke Andrea Warnecke

Dass eine Bahncard grundsätzlich auch für private Reisen genutzt werden kann, ist für die Frage nach der steuerlichen Absetzbarkeit unerheblich. Foto: Andrea Warnecke

Andrea Warnecke

(dpa)