Wer ein Grundstück oder eine Immobilie vermietet, muss die Einkünfte versteuern. Wird dem studierenden Kind ein Nießbrauch eingeräumt, fallen weniger Steuern an. Foto: Hans-Jürgen Wiedl/dpa
Hans-Jürgen Wiedl
Wer ein Grundstück oder eine Immobilie vermietet, muss die Einkünfte versteuern. Wird dem studierenden Kind ein Nießbrauch eingeräumt, fallen weniger Steuern an. Foto: Hans-Jürgen Wiedl/dpa
Hans-Jürgen Wiedl
30. August 2017
Wer ein Grundstück oder eine Immobilie vermietet, muss die Einkünfte versteuern. Wird dem studierenden Kind ein Nießbrauch eingeräumt, fallen weniger Steuern an. Foto: Hans-Jürgen Wiedl/dpa