Wer ein Grundstück oder eine Immobilie vermietet, muss die Einkünfte versteuern. Wird dem studierenden Kind ein Nießbrauch eingeräumt, fallen weniger Steuern an. Foto: Hans-Jürgen Wiedl/dpa Hans-Jürgen Wiedl

Wer ein Grundstück oder eine Immobilie vermietet, muss die Einkünfte versteuern. Wird dem studierenden Kind ein Nießbrauch eingeräumt, fallen weniger Steuern an. Foto: Hans-Jürgen Wiedl/dpa

Hans-Jürgen Wiedl

(dpa)