Oft erstatten Arbeitgeber Mitarbeitern die Verpflegungskosten. Gibt es keine Erstattung, können die Pauschalen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Foto: Ole Spata
Ole Spata
Oft erstatten Arbeitgeber Mitarbeitern die Verpflegungskosten. Gibt es keine Erstattung, können die Pauschalen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Foto: Ole Spata
Ole Spata
2. Januar 2019
Oft erstatten Arbeitgeber Mitarbeitern die Verpflegungskosten. Gibt es keine Erstattung, können die Pauschalen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Foto: Ole Spata