Oft erstatten Arbeitgeber Mitarbeitern die Verpflegungskosten. Gibt es keine Erstattung, können die Pauschalen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Foto: Ole Spata Ole Spata

Oft erstatten Arbeitgeber Mitarbeitern die Verpflegungskosten. Gibt es keine Erstattung, können die Pauschalen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Foto: Ole Spata

Ole Spata

(dpa)