Ab 2018 können beruflich genutzte Gegenstände bis zu einem Nettobetrag von 800 Euro im Jahr des Kaufs steuerlich geltend gemacht werden. Foto: Armin Weigel/dpa Armin Weigel

Ab 2018 können beruflich genutzte Gegenstände bis zu einem Nettobetrag von 800 Euro im Jahr des Kaufs steuerlich geltend gemacht werden. Foto: Armin Weigel/dpa

Armin Weigel

(dpa)