Ab 2018 können beruflich genutzte Gegenstände bis zu einem Nettobetrag von 800 Euro im Jahr des Kaufs steuerlich geltend gemacht werden. Foto: Armin Weigel/dpa Armin Weigel
Ab 2018 können beruflich genutzte Gegenstände bis zu einem Nettobetrag von 800 Euro im Jahr des Kaufs steuerlich geltend gemacht werden. Foto: Armin Weigel/dpa Armin Weigel
22. November 2017
Ab 2018 können beruflich genutzte Gegenstände bis zu einem Nettobetrag von 800 Euro im Jahr des Kaufs steuerlich geltend gemacht werden. Foto: Armin Weigel/dpa