Akzeptiert das Finanzamt die Kosten für das Hundeausführen in der Steuererklärung nicht, können Verbraucher Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Foto: Lukas Schulze/dpa/Symbolbild Lukas Schulze

Akzeptiert das Finanzamt die Kosten für das Hundeausführen in der Steuererklärung nicht, können Verbraucher Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Foto: Lukas Schulze/dpa/Symbolbild

Lukas Schulze

(dpa)