Akzeptiert das Finanzamt die Kosten für das Hundeausführen in der Steuererklärung nicht, können Verbraucher Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Foto: Lukas Schulze/dpa/Symbolbild
Lukas Schulze
Akzeptiert das Finanzamt die Kosten für das Hundeausführen in der Steuererklärung nicht, können Verbraucher Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Foto: Lukas Schulze/dpa/Symbolbild
Lukas Schulze
15. September 2017
Akzeptiert das Finanzamt die Kosten für das Hundeausführen in der Steuererklärung nicht, können Verbraucher Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Foto: Lukas Schulze/dpa/Symbolbild