Zuschüsse der Krankenkassen für privat bezahlte Vorsorgemaßnahmen sind keine Beitragsrückerstattung. Die Krankenkassenbeiträge können daher bei der Steuer voll abgezogen werden. Foto: Federico Gambarini
Federico Gambarini
Zuschüsse der Krankenkassen für privat bezahlte Vorsorgemaßnahmen sind keine Beitragsrückerstattung. Die Krankenkassenbeiträge können daher bei der Steuer voll abgezogen werden. Foto: Federico Gambarini
Federico Gambarini
22. Februar 2017
Zuschüsse der Krankenkassen für privat bezahlte Vorsorgemaßnahmen sind keine Beitragsrückerstattung. Die Krankenkassenbeiträge können daher bei der Steuer voll abgezogen werden. Foto: Federico Gambarini