Zuschüsse der Krankenkassen für privat bezahlte Vorsorgemaßnahmen sind keine Beitragsrückerstattung. Die Krankenkassenbeiträge können daher bei der Steuer voll abgezogen werden. Foto: Federico Gambarini Federico Gambarini

Zuschüsse der Krankenkassen für privat bezahlte Vorsorgemaßnahmen sind keine Beitragsrückerstattung. Die Krankenkassenbeiträge können daher bei der Steuer voll abgezogen werden. Foto: Federico Gambarini

Federico Gambarini

(dpa)