Lehrer können die Kosten für einen im Unterricht eingesetzten Therapiehund nach Auffassung des Finanzgerichts Münster von der Steuer absetzen. Foto: Jens Büttner
Jens Büttner
Lehrer können die Kosten für einen im Unterricht eingesetzten Therapiehund nach Auffassung des Finanzgerichts Münster von der Steuer absetzen. Foto: Jens Büttner
Jens Büttner
20. Mai 2019
Lehrer können die Kosten für einen im Unterricht eingesetzten Therapiehund nach Auffassung des Finanzgerichts Münster von der Steuer absetzen. Foto: Jens Büttner