Prozesskosten für eine Klage auf einen Studienplatz können unter Umständen abgesetzt werden, aber nur, wenn der Studierende selbst den Prozess finanziert hat. Klagende Eltern gehen leer aus. Foto: Oliver Berg/dpa
Oliver Berg
Prozesskosten für eine Klage auf einen Studienplatz können unter Umständen abgesetzt werden, aber nur, wenn der Studierende selbst den Prozess finanziert hat. Klagende Eltern gehen leer aus. Foto: Oliver Berg/dpa
Oliver Berg
30. Oktober 2019
Prozesskosten für eine Klage auf einen Studienplatz können unter Umständen abgesetzt werden, aber nur, wenn der Studierende selbst den Prozess finanziert hat. Klagende Eltern gehen leer aus. Foto: Oliver Berg/dpa