Prozesskosten für eine Klage auf einen Studienplatz können unter Umständen abgesetzt werden, aber nur, wenn der Studierende selbst den Prozess finanziert hat. Klagende Eltern gehen leer aus. Foto: Oliver Berg/dpa Oliver Berg

Prozesskosten für eine Klage auf einen Studienplatz können unter Umständen abgesetzt werden, aber nur, wenn der Studierende selbst den Prozess finanziert hat. Klagende Eltern gehen leer aus. Foto: Oliver Berg/dpa

Oliver Berg

(dpa)