Laptop oder Smartphone können sich steuerlich bezahlt machen. Werden die Geräte beruflich genutzt, können sie als Werbungskosten geltend gemacht werden. Foto: Robert Günther
Robert Günther
Laptop oder Smartphone können sich steuerlich bezahlt machen. Werden die Geräte beruflich genutzt, können sie als Werbungskosten geltend gemacht werden. Foto: Robert Günther
Robert Günther
5. Juni 2018
Laptop oder Smartphone können sich steuerlich bezahlt machen. Werden die Geräte beruflich genutzt, können sie als Werbungskosten geltend gemacht werden. Foto: Robert Günther