Laptop oder Smartphone können sich steuerlich bezahlt machen. Werden die Geräte beruflich genutzt, können sie als Werbungskosten geltend gemacht werden. Foto: Robert Günther Robert Günther

Laptop oder Smartphone können sich steuerlich bezahlt machen. Werden die Geräte beruflich genutzt, können sie als Werbungskosten geltend gemacht werden. Foto: Robert Günther

Robert Günther

(dpa)