Das Finanzgericht Münster hat entschieden: Wer einen Dienstwagen privat fährt, muss dies versteuern. Er darf die Kosten für eine Garage aber nicht gegenrechnen – solange er kein Nutzungsentgelt für das Auto zahlt. Foto: Britta Pedersen Britta Pedersen

Das Finanzgericht Münster hat entschieden: Wer einen Dienstwagen privat fährt, muss dies versteuern. Er darf die Kosten für eine Garage aber nicht gegenrechnen – solange er kein Nutzungsentgelt für das Auto zahlt. Foto: Britta Pedersen

Britta Pedersen

(dpa)