Wer hauptsächlich zu Hause arbeitet und keinen anderen Arbeitsplatz angeboten bekommt, kann die Kosten für ein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Foto: Patrick Pleul/dpa
Patrick Pleul
Wer hauptsächlich zu Hause arbeitet und keinen anderen Arbeitsplatz angeboten bekommt, kann die Kosten für ein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Foto: Patrick Pleul/dpa
Patrick Pleul
7. November 2017
Wer hauptsächlich zu Hause arbeitet und keinen anderen Arbeitsplatz angeboten bekommt, kann die Kosten für ein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Foto: Patrick Pleul/dpa