Muss das Kind wegen Krankheit vom Freiwilligendienst pausieren, behalten Eltern ihren Kindergeldanspruch. Foto: Jens Büttner/ZB/dpa Jens Büttner

Muss das Kind wegen Krankheit vom Freiwilligendienst pausieren, behalten Eltern ihren Kindergeldanspruch. Foto: Jens Büttner/ZB/dpa

Jens Büttner

(dpa)