Für junge Erwachsene unter 25 Jahren ohne Ausbildungsplatz kann von den Eltern Kindergeld beantragt werden. Voraussetzung ist, dass sich das Kind um einen Ausbildungsplatz bemüht. Foto: Jens Büttner
Jens Büttner
Für junge Erwachsene unter 25 Jahren ohne Ausbildungsplatz kann von den Eltern Kindergeld beantragt werden. Voraussetzung ist, dass sich das Kind um einen Ausbildungsplatz bemüht. Foto: Jens Büttner
Jens Büttner
15. August 2018
Für junge Erwachsene unter 25 Jahren ohne Ausbildungsplatz kann von den Eltern Kindergeld beantragt werden. Voraussetzung ist, dass sich das Kind um einen Ausbildungsplatz bemüht. Foto: Jens Büttner