Für junge Erwachsene unter 25 Jahren ohne Ausbildungsplatz kann von den Eltern Kindergeld beantragt werden. Voraussetzung ist, dass sich das Kind um einen Ausbildungsplatz bemüht. Foto: Jens Büttner Jens Büttner

Für junge Erwachsene unter 25 Jahren ohne Ausbildungsplatz kann von den Eltern Kindergeld beantragt werden. Voraussetzung ist, dass sich das Kind um einen Ausbildungsplatz bemüht. Foto: Jens Büttner

Jens Büttner

(dpa)