Der Kinderfreibetrag steht beiden Eltern zu, auch wenn sich ein Elternteil nur gelegentlich um das Kind kümmern kann. Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa
Monika Skolimowska
Der Kinderfreibetrag steht beiden Eltern zu, auch wenn sich ein Elternteil nur gelegentlich um das Kind kümmern kann. Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa
Monika Skolimowska
3. Juni 2020
Der Kinderfreibetrag steht beiden Eltern zu, auch wenn sich ein Elternteil nur gelegentlich um das Kind kümmern kann. Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa