Der Kinderfreibetrag steht beiden Eltern zu, auch wenn sich ein Elternteil nur gelegentlich um das Kind kümmern kann. Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa Monika Skolimowska

Der Kinderfreibetrag steht beiden Eltern zu, auch wenn sich ein Elternteil nur gelegentlich um das Kind kümmern kann. Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

Monika Skolimowska

(dpa)