Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden: Erhalten Anleger aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung eine Entschädigung, unterliegt diese nicht der Kapitalertragssteuer. Foto: Guido Kirchner
Guido Kirchner
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden: Erhalten Anleger aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung eine Entschädigung, unterliegt diese nicht der Kapitalertragssteuer. Foto: Guido Kirchner
Guido Kirchner
13. Februar 2019
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden: Erhalten Anleger aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung eine Entschädigung, unterliegt diese nicht der Kapitalertragssteuer. Foto: Guido Kirchner