Käufer sollten im Kaufvertrag für ein Haus genau auflisten, welche beweglichen Gegenstände im Kaufpreis mit enthalten sind. Foto: Christin Klose
Christin Klose
Käufer sollten im Kaufvertrag für ein Haus genau auflisten, welche beweglichen Gegenstände im Kaufpreis mit enthalten sind. Foto: Christin Klose
Christin Klose
1. August 2018
Käufer sollten im Kaufvertrag für ein Haus genau auflisten, welche beweglichen Gegenstände im Kaufpreis mit enthalten sind. Foto: Christin Klose