Käufer sollten im Kaufvertrag für ein Haus genau auflisten, welche beweglichen Gegenstände im Kaufpreis mit enthalten sind. Foto: Christin Klose Christin Klose

Käufer sollten im Kaufvertrag für ein Haus genau auflisten, welche beweglichen Gegenstände im Kaufpreis mit enthalten sind. Foto: Christin Klose

Christin Klose

(dpa)