Das Finanzgericht Niedersachsen sah im Fall von Geldzuwednungen nach einer Nachbarschaftshilfe keinen Grund, dass Einkommenssteuer hätte erhoben werden müssen. Foto: Arne Dedert/dpa
Arne Dedert
Das Finanzgericht Niedersachsen sah im Fall von Geldzuwednungen nach einer Nachbarschaftshilfe keinen Grund, dass Einkommenssteuer hätte erhoben werden müssen. Foto: Arne Dedert/dpa
Arne Dedert
16. Oktober 2019
Das Finanzgericht Niedersachsen sah im Fall von Geldzuwednungen nach einer Nachbarschaftshilfe keinen Grund, dass Einkommenssteuer hätte erhoben werden müssen. Foto: Arne Dedert/dpa