Das Finanzgericht Niedersachsen sah im Fall von Geldzuwednungen nach einer Nachbarschaftshilfe keinen Grund, dass Einkommenssteuer hätte erhoben werden müssen. Foto: Arne Dedert/dpa Arne Dedert

Das Finanzgericht Niedersachsen sah im Fall von Geldzuwednungen nach einer Nachbarschaftshilfe keinen Grund, dass Einkommenssteuer hätte erhoben werden müssen. Foto: Arne Dedert/dpa

Arne Dedert

(dpa)