Bleibt der Dienstwagen aus Krankheitsgründen stehen, dann muss auch kein Nutzungsvorteil versteuert werden. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Karl-Josef Hildenbrand
Bleibt der Dienstwagen aus Krankheitsgründen stehen, dann muss auch kein Nutzungsvorteil versteuert werden. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Karl-Josef Hildenbrand
12. April 2017
Bleibt der Dienstwagen aus Krankheitsgründen stehen, dann muss auch kein Nutzungsvorteil versteuert werden. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa