Bleibt der Dienstwagen aus Krankheitsgründen stehen, dann muss auch kein Nutzungsvorteil versteuert werden. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa Karl-Josef Hildenbrand

Bleibt der Dienstwagen aus Krankheitsgründen stehen, dann muss auch kein Nutzungsvorteil versteuert werden. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Karl-Josef Hildenbrand

(dpa)