Wird der private Haushalte zwecks Unterbringung in einem Pflegeheim aufgelöst, können in der Steuererklärung nicht alle Ausgaben geltend gemacht werden. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa
Patrick Pleul
Wird der private Haushalte zwecks Unterbringung in einem Pflegeheim aufgelöst, können in der Steuererklärung nicht alle Ausgaben geltend gemacht werden. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa
Patrick Pleul
13. Dezember 2017
Wird der private Haushalte zwecks Unterbringung in einem Pflegeheim aufgelöst, können in der Steuererklärung nicht alle Ausgaben geltend gemacht werden. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa