Wird der private Haushalte zwecks Unterbringung in einem Pflegeheim aufgelöst, können in der Steuererklärung nicht alle Ausgaben geltend gemacht werden. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa Patrick Pleul

Wird der private Haushalte zwecks Unterbringung in einem Pflegeheim aufgelöst, können in der Steuererklärung nicht alle Ausgaben geltend gemacht werden. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

Patrick Pleul

(dpa)