Ein Handwerker streicht eine Wand: Malerkosten können von der Steuer abgestezt werden – auch wenn sie bereits von einer Versicherung übernommen wurden. Foto: David Ebener
David Ebener
Ein Handwerker streicht eine Wand: Malerkosten können von der Steuer abgestezt werden – auch wenn sie bereits von einer Versicherung übernommen wurden. Foto: David Ebener
David Ebener
9. Dezember 2016
Ein Handwerker streicht eine Wand: Malerkosten können von der Steuer abgestezt werden – auch wenn sie bereits von einer Versicherung übernommen wurden. Foto: David Ebener