Gutachten eines Statikers können bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Vorausgesetzt sie sind für eine Handwerkerleistung erforderlich. Foto: Armin Weigel/dpa
Armin Weigel
Gutachten eines Statikers können bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Vorausgesetzt sie sind für eine Handwerkerleistung erforderlich. Foto: Armin Weigel/dpa
Armin Weigel
11. Dezember 2019
Gutachten eines Statikers können bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Vorausgesetzt sie sind für eine Handwerkerleistung erforderlich. Foto: Armin Weigel/dpa