Gutachten eines Statikers können bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Vorausgesetzt sie sind für eine Handwerkerleistung erforderlich. Foto: Armin Weigel/dpa Armin Weigel

Gutachten eines Statikers können bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Vorausgesetzt sie sind für eine Handwerkerleistung erforderlich. Foto: Armin Weigel/dpa

Armin Weigel

(dpa)