Ein Arbeitnehmer, der seine Mitarbeiterbeteiligung mit Gewinn verkauft, kann die Abgeltungsteuer anwenden. Vorausgesetzt die Beteiligung wurde unabhängig vom Dienstverhältnis erworben. Foto: Armin Weigel Armin Weigel

Ein Arbeitnehmer, der seine Mitarbeiterbeteiligung mit Gewinn verkauft, kann die Abgeltungsteuer anwenden. Vorausgesetzt die Beteiligung wurde unabhängig vom Dienstverhältnis erworben. Foto: Armin Weigel

Armin Weigel

(dpa)