Ein Arbeitnehmer, der seine Mitarbeiterbeteiligung mit Gewinn verkauft, kann die Abgeltungsteuer anwenden. Vorausgesetzt die Beteiligung wurde unabhängig vom Dienstverhältnis erworben. Foto: Armin Weigel
Armin Weigel
Ein Arbeitnehmer, der seine Mitarbeiterbeteiligung mit Gewinn verkauft, kann die Abgeltungsteuer anwenden. Vorausgesetzt die Beteiligung wurde unabhängig vom Dienstverhältnis erworben. Foto: Armin Weigel
Armin Weigel
21. August 2019
Ein Arbeitnehmer, der seine Mitarbeiterbeteiligung mit Gewinn verkauft, kann die Abgeltungsteuer anwenden. Vorausgesetzt die Beteiligung wurde unabhängig vom Dienstverhältnis erworben. Foto: Armin Weigel