Bleibt man unter dem jährlichen Grundfreibetrag muss man keine Einkommenssteuer zahlen. Auch Kapitalerträge können steuerfrei bleiben. Foto:Daniel Reinhardt/dpa
Daniel Reinhardt
Bleibt man unter dem jährlichen Grundfreibetrag muss man keine Einkommenssteuer zahlen. Auch Kapitalerträge können steuerfrei bleiben. Foto:Daniel Reinhardt/dpa
Daniel Reinhardt
22. Januar 2018
Bleibt man unter dem jährlichen Grundfreibetrag muss man keine Einkommenssteuer zahlen. Auch Kapitalerträge können steuerfrei bleiben. Foto:Daniel Reinhardt/dpa