Der Steuerfreibetrag bei Geldgeschenken an die eigenen Kinder beträgt 400 000 Euro. Das gilt auch, wenn der leibliche nicht der rechtliche Vater ist. Foto: Jens Kalaene
Jens Kalaene
Der Steuerfreibetrag bei Geldgeschenken an die eigenen Kinder beträgt 400 000 Euro. Das gilt auch, wenn der leibliche nicht der rechtliche Vater ist. Foto: Jens Kalaene
Jens Kalaene
28. März 2017
Der Steuerfreibetrag bei Geldgeschenken an die eigenen Kinder beträgt 400 000 Euro. Das gilt auch, wenn der leibliche nicht der rechtliche Vater ist. Foto: Jens Kalaene