Der Steuerfreibetrag bei Geldgeschenken an die eigenen Kinder beträgt 400 000 Euro. Das gilt auch, wenn der leibliche nicht der rechtliche Vater ist. Foto: Jens Kalaene Jens Kalaene

Der Steuerfreibetrag bei Geldgeschenken an die eigenen Kinder beträgt 400 000 Euro. Das gilt auch, wenn der leibliche nicht der rechtliche Vater ist. Foto: Jens Kalaene

Jens Kalaene

(dpa)