Ehepartner haben einen Anspruch auf gemeinsame Veranlagung. Das kann auch nach einer Trennung gelten. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn Andrea Warnecke

Ehepartner haben einen Anspruch auf gemeinsame Veranlagung. Das kann auch nach einer Trennung gelten. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn

Andrea Warnecke

(dpa)