Die Spekulationsfrist von einem Jahr greift auch bei Gewinnen aus Kryptowährungen, wie beispielsweise den Bitcoin. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa
Jens Kalaene
Die Spekulationsfrist von einem Jahr greift auch bei Gewinnen aus Kryptowährungen, wie beispielsweise den Bitcoin. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa
Jens Kalaene
22. Dezember 2017
Die Spekulationsfrist von einem Jahr greift auch bei Gewinnen aus Kryptowährungen, wie beispielsweise den Bitcoin. Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa