Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Wer mehrere Beteiligungen verkauft, kann den Freibetrag nur einmal geltend machen. Foto: Frank Leonhardt
Frank Leonhardt
Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Wer mehrere Beteiligungen verkauft, kann den Freibetrag nur einmal geltend machen. Foto: Frank Leonhardt
Frank Leonhardt
28. Februar 2018
Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Wer mehrere Beteiligungen verkauft, kann den Freibetrag nur einmal geltend machen. Foto: Frank Leonhardt