Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Wer mehrere Beteiligungen verkauft, kann den Freibetrag nur einmal geltend machen. Foto: Frank Leonhardt Frank Leonhardt

Der Bundesfinanzhof hat entschieden: Wer mehrere Beteiligungen verkauft, kann den Freibetrag nur einmal geltend machen. Foto: Frank Leonhardt

Frank Leonhardt

(dpa)