Wer studierende Kinder hat, kann Kinder- und Ausbildungsfreibeträge bei der Steuerberechnung in Anspruch nehmen. Foto: Oliver Berg Oliver Berg

Wer studierende Kinder hat, kann Kinder- und Ausbildungsfreibeträge bei der Steuerberechnung in Anspruch nehmen. Foto: Oliver Berg

Oliver Berg

(dpa)