Bei ihrer Steuererklärung können Arbeitnehmer als Werbungskosten auch Ausgaben für Fortbildungen mit angeben. Foto: Robert Günther/dpa-tmn Robert Günther

Bei ihrer Steuererklärung können Arbeitnehmer als Werbungskosten auch Ausgaben für Fortbildungen mit angeben. Foto: Robert Günther/dpa-tmn

Robert Günther

(dpa)