Bei ihrer Steuererklärung können Arbeitnehmer als Werbungskosten auch Ausgaben für Fortbildungen mit angeben. Foto: Robert Günther/dpa-tmn
Robert Günther
Bei ihrer Steuererklärung können Arbeitnehmer als Werbungskosten auch Ausgaben für Fortbildungen mit angeben. Foto: Robert Günther/dpa-tmn
Robert Günther
20. August 2019
Bei ihrer Steuererklärung können Arbeitnehmer als Werbungskosten auch Ausgaben für Fortbildungen mit angeben. Foto: Robert Günther/dpa-tmn