cid Groß-Gerau – Bei der beruflichen Nutzung eines Rechners müssen Arbeitnehmer immer eine hohe Sorgfalt walten lassen. Insbesondere dann, wenn eine private Mitbenutzung geduldet wird.

cid Groß-Gerau – Bei der beruflichen Nutzung eines Rechners müssen Arbeitnehmer immer eine hohe Sorgfalt walten lassen. Insbesondere dann, wenn eine private Mitbenutzung geduldet wird.

(dpa)