Laut eines Urteils des Bundesfinanzhofes muss das Finanzamt Schulgeld auch ohne Anerkennungsbescheid als Sonderausgabe anerkennen. Foto: Frank Leonhardt/dpa
Frank Leonhardt
Laut eines Urteils des Bundesfinanzhofes muss das Finanzamt Schulgeld auch ohne Anerkennungsbescheid als Sonderausgabe anerkennen. Foto: Frank Leonhardt/dpa
Frank Leonhardt
8. Dezember 2017
Laut eines Urteils des Bundesfinanzhofes muss das Finanzamt Schulgeld auch ohne Anerkennungsbescheid als Sonderausgabe anerkennen. Foto: Frank Leonhardt/dpa