Ein Gerichtsurteil zeigt, dass Mieter die Betriebskosten beim Finanzamt auch nachmelden können und den Steuerbescheid nachträglich ändern lassen können. Foto: Jens Kalaene/dpa
Jens Kalaene
Ein Gerichtsurteil zeigt, dass Mieter die Betriebskosten beim Finanzamt auch nachmelden können und den Steuerbescheid nachträglich ändern lassen können. Foto: Jens Kalaene/dpa
Jens Kalaene
6. September 2017
Ein Gerichtsurteil zeigt, dass Mieter die Betriebskosten beim Finanzamt auch nachmelden können und den Steuerbescheid nachträglich ändern lassen können. Foto: Jens Kalaene/dpa