Ein Gerichtsurteil zeigt, dass Mieter die Betriebskosten beim Finanzamt auch nachmelden können und den Steuerbescheid nachträglich ändern lassen können. Foto: Jens Kalaene/dpa Jens Kalaene

Ein Gerichtsurteil zeigt, dass Mieter die Betriebskosten beim Finanzamt auch nachmelden können und den Steuerbescheid nachträglich ändern lassen können. Foto: Jens Kalaene/dpa

Jens Kalaene

(dpa)